Vorvertrag

Der Vorvertrag (compromesso oder preliminare di compravendita) verpflichtet die beiden Vertragsparteien zum Kauf bzw. Verkauf. Im Gegensatz zum unwiderruflichen Kaufangebot handelt es sich hierbei um eine gegenseitige Willenserklärung. Das bedeutet, dass Käufer und Verkäufer an die Übereinkunft rechtlich gebunden sind – der Eigentümer an das Angebot, der Interessent an dessen Annahme.

Die Ausarbeitung des Vorvertrags erfordert die Schriftform, aber keine Aufsicht seitens eines Notars oder Anwalts. Zur  Vermeidung möglicher Risiken kann dennoch ein Notar oder  Vermessungstechniker (geometra) den  Vertrag aufsetzen.

Aus dem Vorvertrag müssen folgende Angaben hervorgehen:

•    Namen, Geburtsdaten und Adressen der Vertragsparteien

•    Beschreibung der Immobilie

•    Vorlage einer Baugenehmigung (condono edilizio)

•    Kaufpreis (inklusive Anzahlung und Restzahlung) und Zahlungsmodalitäten

•    Termin des noch ausstehenden Notarvertrags

•   Kostenübernahme

•    Lastensituation (Hypotheken, Gebühren, Steuern)

Die Anzahlung (caparra) ist Verhandlungssache. Sie liegt zwischen 10 und

30 % des Kaufpreises. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen bei Vorliegen einer Bestätigungsanzahlung (caparra penitenziale) nicht nach, kann der Verkäufer die Anzahlung ohne Gegenleistung einbehalten. [...]