Unwiderrufliches Kaufangebot

Bevor Sie einen Vorvertrag mit dem Eigentümer schließen, können Sie auch ein unwiderrufliches Kaufangebot (offerta irrevocabile di acquisto) abgeben. Mit diesem räumen Sie dem Verkäufer eine Frist ein, innerhalb welcher dieser sich entscheiden muss, ob er die Immobilie zum vereinbarten Preis an Sie veräußert. Tut er das nicht, muss er die von Ihnen gezahlte Pfandsumme zurückerstatten. Treten Sie von Ihrem Kaufangebot zurück, bleibt die Pfandsumme beim Verkäufer.

Können Sie den Verkäufer ohne ein unwiderrufliches Kaufangebot zum Vorvertrag überreden, sollten Sie diese Gelegenheit nutzen, da ein höheres Angebot einem anderen Interessenten den Zuschlag geben könnte. Dies gilt natürlich nur für den Fall, dass Sie sich endgültig für einen Kauf entschieden haben.

Das unwiderrufliche Kaufangebot kann auch mündlich vereinbart werden. Davon ist aber abzuraten, weil eine Pfandsumme im Spiel ist. [...]

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