Steuern und Gebühren

Die Angebotspreise einer Immobilie in Italien sind in den meisten Fällen als Verhandlungsbasis zu verstehen. Das Feilschen gehört zum Geschäft, weswegen auch die Verkäufer nicht damit rechnen, ihr Objekt für die anfangs geforderte Summe zu veräußern. Steht eine Immobilie seit geraumer Zeit zum Verkauf, ist das ein triftiger Grund, den aktuellen Preis infrage zu stellen.

Neben den eigentlichen Kosten für den Erwerb, kommen weitere Ausgaben auf Sie zu, die nicht zu vernachlässigen sind:

•   möglicherweise Beratungskosten

•    Notargebühren (1 bis 3,5 % vom Kaupreis, vom Käufer zu tragen)

•    Maklerprovision (2  bis 6 % für Käufer, 2  bis 4 % für Verkäufer; die unein- heitlichen Provisionssätze können bei den Handelskammern erfragt werden)

•    Katastersteuer (imposta catastale)

•    Hypothekensteuer (imposta ipotecaria)

•    Registersteuer (imposta di registro, hängt vom Notarvertrag ab)

Nach Entrichtung der Kaufnebenkosten kommen die laufenden Kosten auf Sie zu: [...]