Notarvertrag
Um den Erwerb der Immobilie perfekt zu machen, folgt dem Vorvertrag der Notarvertrag (atto di compravendita oder rogito). Obwohl sich seine inhaltliche Ausgestaltung sich nicht vom Vorvertrag unterscheidet, besiegelt der Notarvertrag das Rechtsgeschäft endgültig und macht die Zahlungspflicht fällig.
Die Unterzeichnung folgt, sobald der Notar die Eigentumsrechte des Verkäufers an der Liegenschaft geklärt hat. Wird eine Privatschrift aufgesetzt, entfallen diese Prüfung seitens des Notars sowie dessen Haftung. Die Eintragung in das Immobilienregister kommt sodann allein durch Beurkundung des Dokuments und der Unterschriften, nicht aber nach Überprüfung des Inhalts zu Stande. Eine gewissenhafte Prüfung, die klärt, ob der Verkäufer letztendlich auch der alleinige Eigentümer ist, unterbleibt in solchen Fällen.
Die Wahl und Bezahlung des Notars erfolgt durch den Käufer. Vertrauenswürdige Notare werden von den Auslandsvertretungen und den Handelskammern empfohlen. Zu einem ortsansässigen Notar gelangen Sie auf Rat Ihres Maklers. [...]
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Miklós Sirokay
Italien: Leben und arbeiten in Italien
124 Seiten, DIN A5, Paperback
