Krankenversicherung bie dauerhaftem Aufenthalt
Gehen Sie in Italien einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, ergibt sich automatisch der Anspruch auf die Leistungen des Servizio Sanitario Nazionale (SSN), des nationalen Gesundheitsdienstes. Selbst wenn sich der Firmensitz Ihres Unternehmens in Deutschland befindet und Sie in Deutschland wohnhaft sind, ändert sich nichts an diesem Grundsatz. Die Dienste des staatlichen Gesundheitsdienstes stehen Ihnen aber auch als Nicht-Beitragszahler im selben Umfang zur Verfügung, sofern Sie EU-Bürger und Einwohner Italiens sind.
Als Arbeitnehmer können Sie bei der ASL die Anmeldung und die Beantragung der nationalen Krankenversicherungskarte (tessera sanitaria) vornehmen, sobald der Arbeitgeber den Sozialversicherungsbeitrag an das INPS abgeführt hat. Die ASL (Aziende Sanitarie Locali, ehemals USL) sind die dem INPS und SSN unterstehenden örtlichen Gesundheitsämter. Um Ihren Anspruch auf Krankenversicherung geltend zu machen, bedarf es der Anmeldung bei der ASL des jeweiligen Wohnorts, die auch die Leistungen erbringen. [...]
Hier das komplette Buch bestellen!
Miklós Sirokay
Italien: Leben und arbeiten in Italien
124 Seiten, DIN A5, Paperback
