Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt

Auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Italien genießen Sie weiterhin den deutschen Versicherungsschutz, der eine medizinische Erstversorgung gewährleistet.

Mit Ausbruch einer akuten Erkrankung ist eine Behandlung durch die Vertragsärzte, die Ihnen die ASL nennen, möglich. Erst nach Besuch des Allgemeinarztes (medico generico/medico di base) und nach Vorliegen einer Überweisung kann ein Spezialarzt (medico specialista) aufgesucht werden. Von dieser Regel ausgenommen sind Frauen-, Augen- und Zahnärzte. Bei Erster Hilfe

(pronto soccorso), schwerwiegenden Fällen oder an Feiertagen bzw. außerhalb der Geschäftszeiten können Sie sich direkt in ein öffentliches Krankenhaus begeben.

Als Nachweis eines vorhandenen Versicherungsschutzes dient die Europäische  Krankenversicherungskarte  (oder  eine  gleichwertige  Ersatzbescheinigung), auch European Health Insurance Card (EHIC) genannt. Die Europagesundheitskarte ist in der gesamten EU gültig und vor der Reise bei Ihrer deutschen Krankenkasse zu beantragen, sofern sie nicht schon in die gewöhnliche Versichertenkarte integriert ist. Sie stellt allen Studenten und Entsandten die mit ihr verbundenen Leistungen sicher.

Auch deutsche Rentner mit Wohnort in Italien greifen für eine Behandlung auf die Europakarte zurück, sofern sich kein Leistungsanspruch wegen einer Beschäftigung in Italien ergibt. [...]