Aufbau des italienischen Sozialversicherungssystems

Das italienische Sozialversicherungssystem (sistema di previdenza sociale) umfasst eine Vielzahl an Leistungen. Dabei unterscheidet man zwischen

•    Versicherungsbereichen, deren Kosten vom  Arbeitgeber getragen werden (zu diesen gehören die Bereiche Krankheit, Arbeitsunfälle, Familienleistungen, Mutterschaft), und den

•    Bereichen,  die  vornehmlich  vom  Arbeitgeber,  aber  zum  Teil  auch  vom Arbeitnehmer finanziert werden (Altersvorsorge, Arbeitslosigkeit, Berufskrankheiten und Hinterbliebenenversorgung).

Bei Berufskrankheiten und  Arbeitsunfällen ist das Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro (INAIL, www.inail.it), das gesamtstaatliche Versicherungsinstitut für Arbeitsunfälle, der verantwortliche Träger. Die restlichen Aufgaben, z. B. hinsichtlich der Arbeitslosen- und Rentenversicherung, werden vom Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (INPS, www.inps.it), der Landesanstalt für soziale Vorsorge, wahrgenommen.

Beide Versicherer beraten in Sachen Kranken- und Rentenversicherung und informieren über Ansprüche bei Arbeitsunfällen. Sie sind aus Italien unter der kostenlosen Hotline 803164 zu erreichen. Die Träger sind dem Ministerium für Arbeit und soziale Wohlfahrt (Ministero del lavoro e della previdenza sociale) untergeordnet, das seinerseits wertvolle Informationen auf www.lavoro.gov.it bereithält. [...]